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 Artenschutzverordungen was bedeutet z.B. WA II??

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Geckolino
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Geckolino


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Artenschutzverordungen was bedeutet z.B. WA II?? Empty
BeitragThema: Artenschutzverordungen was bedeutet z.B. WA II??   Artenschutzverordungen was bedeutet z.B. WA II?? EmptyFr Okt 01, 2010 8:45 pm

Es gibt ja mehrere Artenschutzverordungen, aber was bedeutet z.B. WA II??
Hier möchte ich mal etwas Klarheit ins Dunkle bringen

Warum Artenschutzverordungen??
In der Natur sind viele Terrarientiere stark bedroht und werden deshalb durch spezielle Gesetze geschützt. Deshalb sollte man sich vor dem Kauf bzw. Anschaffung eines Terrarientieres sich über dessen Schutzstatus erkundigen.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)
Seit 1973 gibt es das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz WA. Dieses Abkommen enthält drei Anhänge.

Anhang I
Beinhaltet die Tiere, welche in der Natur vor dem Aussterben oder durch den Handel in der Natur bedroht sind. Die Wildfänge dieser Tierarten dürfen NICHT gehalten werden und jeglicher Handel damit ist verboten. Nur Nachzuchten dürfen gehalten und verkauft werden, hierzu ist aber eine besondere CITES-Bescheinigung notwendig.

Anhang II
Beinhaltet alle schutzbedürftigen Arten. Diese dürfen gehalten und verkauft werden. Allerdings sind hier Aus- und Einfuhrgenehmigungen notwendig. Der Nachweis über die Herkunft der Tiere ist erforderlich.

Anhang III
beinhaltet alle weiteren Arten, für die es in einzelnen Vertragsländern besondere Bestimmungen gelten.


EU-Artenschutzverordnung
Diese Verordnung setzt das WA in der europäischen Union um und hat vier Anhänge

Anhang A
beinhaltet im Grunde die Tierarten des WA I. Diese Tiere haben den höchsten Schutzstatus und dürfen ohne Genehmigung nicht gehalten oder mit ihnen gehandelt werden. Die Nachzuchten dieser Tierarten fallen dann allerdings unter Anhang II des WA.

Anhang B
beinhaltet die Tierarten des WAII. Diese Tiere dürfen gehalten und auch Handel damit betrieben werden, allerdings ist ein Nachweis über die Herkunft vorzulegen

Anhang C
beinhaltet die Tierarten, des WA III. Diese Tiere sind der bestimmten Regelung des jeweiligen Landes untergeordnet, indem sie gehalten werden. Sie sind weder melde- noch genehmigungspflichtig. Auch hier sollte ein Nachweis der Herkunft vorliegen.

Anhang D
beinhaltet Tierarten, welche verstärkt überwacht werden. Bei einer sich entwickelnden stärkeren Gefährdung werden diese Tierarten in die Anhänge A und B umgeordnet. Diese Tiere sind nicht melde- oder genehmigungspflichtig. Der Herkunfstnachweis sollte vorhanden sein, falls der Schutzstatus in den stärkeren Status A oder B geändert wird.

Nicht international geschützte Tiere
Tierarten welche nicht oben im WA geschützt sind, können aber durch eine nationale Artenschutzverordnung geschützt sein. Den jeweiligen nationalen Schutzstatus der betreffenden Tierarten kann bei den Behörden erfragt werden.


Hoffe ich konnte mit dieser Darstellung euch etwas Klarheit verschaffen Smile
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BeitragThema: Re: Artenschutzverordungen was bedeutet z.B. WA II??   Artenschutzverordungen was bedeutet z.B. WA II?? EmptyFr Okt 01, 2010 10:41 pm

Ja is wirklich verständlich dargestellt. Hät ich des früher zu lesen gehabt währe einiges einfacher gewesen.

Finde ich schön, dass de dir die Arbeit gemacht hast des mal zusammen zu schreiben.

mfg
Dennis
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