Es gibt ja mehrere Artenschutzverordungen, aber was bedeutet z.B. WA II??
Hier möchte ich mal etwas Klarheit ins Dunkle bringen
Warum Artenschutzverordungen??In der Natur sind viele Terrarientiere stark bedroht und werden deshalb durch spezielle Gesetze geschützt. Deshalb sollte man sich vor dem Kauf bzw. Anschaffung eines Terrarientieres sich über dessen Schutzstatus erkundigen.
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)Seit 1973 gibt es das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz WA. Dieses Abkommen enthält drei Anhänge.
Anhang IBeinhaltet die Tiere, welche in der Natur vor dem Aussterben oder durch den Handel in der Natur bedroht sind. Die Wildfänge dieser Tierarten dürfen NICHT gehalten werden und jeglicher Handel damit ist verboten. Nur Nachzuchten dürfen gehalten und verkauft werden, hierzu ist aber eine besondere CITES-Bescheinigung notwendig.
Anhang IIBeinhaltet alle schutzbedürftigen Arten. Diese dürfen gehalten und verkauft werden. Allerdings sind hier Aus- und Einfuhrgenehmigungen notwendig. Der Nachweis über die Herkunft der Tiere ist erforderlich.
Anhang IIIbeinhaltet alle weiteren Arten, für die es in einzelnen Vertragsländern besondere Bestimmungen gelten.
EU-ArtenschutzverordnungDiese Verordnung setzt das WA in der europäischen Union um und hat vier Anhänge
Anhang Abeinhaltet im Grunde die Tierarten des WA I. Diese Tiere haben den höchsten Schutzstatus und dürfen ohne Genehmigung nicht gehalten oder mit ihnen gehandelt werden. Die Nachzuchten dieser Tierarten fallen dann allerdings unter Anhang II des WA.
Anhang Bbeinhaltet die Tierarten des WAII. Diese Tiere dürfen gehalten und auch Handel damit betrieben werden, allerdings ist ein Nachweis über die Herkunft vorzulegen
Anhang Cbeinhaltet die Tierarten, des WA III. Diese Tiere sind der bestimmten Regelung des jeweiligen Landes untergeordnet, indem sie gehalten werden. Sie sind weder melde- noch genehmigungspflichtig. Auch hier sollte ein Nachweis der Herkunft vorliegen.
Anhang Dbeinhaltet Tierarten, welche verstärkt überwacht werden. Bei einer sich entwickelnden stärkeren Gefährdung werden diese Tierarten in die Anhänge A und B umgeordnet. Diese Tiere sind nicht melde- oder genehmigungspflichtig. Der Herkunfstnachweis sollte vorhanden sein, falls der Schutzstatus in den stärkeren Status A oder B geändert wird.
Nicht international geschützte TiereTierarten welche nicht oben im WA geschützt sind, können aber durch eine nationale Artenschutzverordnung geschützt sein. Den jeweiligen nationalen Schutzstatus der betreffenden Tierarten kann bei den Behörden erfragt werden.
Hoffe ich konnte mit dieser Darstellung euch etwas Klarheit verschaffen